Kleine Lerngruppen
Kein Numerus Clausus
0 € Studiengebühren
Nach Deinem Abschluss bist Du Künstler:in, Techniker:in und Visionär:in zugleich. Klingt ganz nach Dir? Dann starte Dein Duales Studium Architektur: Mit dem Dualen Studium der IU.
Die Akkreditierung des Dualen Bachelor-Studiengangs Architektur der IU Internationalen Hochschule (IU) ab Oktober 2024 war erfolgreich und kann vor diesem Hintergrund vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweiligen Landesarchitektenkammern den ersten Schritt Deiner Architekten-Laufbahn darstellen. Der Studiengang vermittelt Dir folgendes Wissen:
Um den Berufstitel „Architekt:in“ zu erlangen, reicht unser Studium mit 180 ECTS nicht aus. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, erfährst Du weiter unten.
Dein achtsemestriges Duales Studium Architektur vermittelt Dir wertvolle und praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen:
Studienbeginn*: | Bewerbungsfrist: |
1. Oktober | 31. August |
Praxispartner: Im Dualen Studium kombinierst Du Studium und Arbeit. Das Unternehmen für Deine Praxisphasen finden wir gemeinsam: passend zu Deinen Vorstellungen und aus Deiner Region.
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Studienmodell: Duales Studium: Lehrveranstaltungen an zwei Tagen pro Woche am Campus oder virtuell. Anschließende Vertiefung mithilfe der Lernmaterialien.
Akkreditierung: Systemakkreditiert. Die IU ist staatlich anerkannt und von der FIBAA systemakkreditiert. Alle Studiengänge werden einzeln akkreditiert und tragen damit das Siegel des Akkreditierungsrates.
Studiengebühren: Für Dich 0 Euro! Dein Praxispartner übernimmt Deine Studiengebühren für Dich.
Nach Deinem Dualen Studium Architektur warten spannende Karrieremöglichkeiten auf Dich. Du kannst in der Branche arbeiten – beispielsweise als Angestellte:r in einem Architekturbüro oder im öffentlichen Dienst.
Der Bachelor-Studiengang Architektur ab Oktober 2024 ist kammerfähig, reicht allerdings nicht aus, um sich direkt danach Architekt:in nennen zu dürfen. Damit Du die Berufsbezeichnung in Deutschland tragen kannst, musst Du in die Liste einer Architektenkammer eingetragen sein. Dafür benötigst Du folgende Voraussetzungen:
Nachdem Du die Eintragung in die Architektenliste der relevanten Kammer beantragt hast, entscheidet die Kammer über Deine Listung.
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