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Die Berliner Justiz: Das sind 11 Amtsgerichte, 2 Landgerichte, das Kammergericht, 4 Fachgerichte, 3 Strafverfolgungsbehörden, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und viele tausende Beschäftigte, die sich täglich um die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rechtsprechung in der Hauptstadt Berlin kümmern. Dabei bietet die Berliner Justiz viele Berufs- und Tätigkeitsfelder für Berufseinsteigende und Berufserfahrene. Darum werden auch SIE ein Teil des Teams der Gerechten!
Die Präsidentin des Kammergerichts sucht
motivierte Nachwuchskräfte als Rechtspfleger:innen (m/w/d)
Bezüge während der Ausbildung: z.Z. mtl. 1.527,45 € brutto (unverheiratet und ohne Kinder)
Einstellungstermin: voraussichtlich zum 01.10.2025
Bewerbungsfrist: 30.04.2025
Aufgaben:
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger (m/w/d) nehmen neben Richterinnen/Richter (m/w/d) Aufgaben der Rechtspflege wahr, die ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurden. Sie führen zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch oder klären, ob es Erben für einen Nachlass gibt. In ihren Entscheidungen sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie können als befangen abgelehnt werden und ihre Beschlüsse können nur über den Rechtsmittelweg angefochten werden. Ihre Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und weisungsfrei.
Ausbildung:
Das duale Studium dauert drei Jahre. Die theoretischen Grundlagen erlernen Sie im Rahmen eines Fachstudiums am Campus Lichtenberg der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Die praktische Unterweisung übernehmen die verschiedenen Amtsgerichte, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft. Ziel des Studiums ist es, Ihnen in einem wissenschaftlichen Studiengang mit praktischem Bezug einen Wissensstand zu vermitteln, der es Ihnen ermöglicht, Rechtsfragen zu klären und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Wir bieten Ihnen:
Einen Arbeitsplatz in Berlin
Beamtenstatus/Sicherheit
30 Urlaubstage
Familienfreundlichkeit
Work-Life-Balance
Fortbildungs- und Gesundheitsangebote
Einstellungsvoraussetzungen:
Deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG), oder
die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG).
Hinweis: Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist die deutsche Staatsangehörigkeit zwingend notwendig!
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (FHR) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand:
Bei einer Bewerbung nach §§ 10, 11 BerlHG ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zu führen durch beglaubigte Unterlagen:
- der Aus- oder Fortbildung sowie der Rechtsgrundlage, in der die Aus- und Fortbildung geregelt ist (§ 11 Abs. 1 BerlHG),
- fachlich ähnliche Berufsausbildung (§ 11 Abs. 2 BerlHG)
- des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (§ 10 Abs. 3 BerlHG).
Hinweis: Wenn Sie den Abschluss - vor Ausbildungsbeginn - erreichen, nehmen Sie unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.
Gesundheitliche Eignung
Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen).
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil für Rechtspflegeranwärterinnen/Rechtspflegeranwärter (m/w/d).
Hinweise zur Bewerbung:
Die Bewerbung ist innerhalb des Bewerbungszeitraums nur online möglich. Wenn diese Stellenanzeige Ihr Interesse geweckt hat, bewerben Sie sich bitte online über den Button ,,Jetzt bewerben!". Wir berücksichtigen keine Bewerbungen per E-Mail bzw. per Post.
Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2025.
Bewerbungsunterlagen:
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt folgende Unterlagen im PDF-Format bei:
Personalausweis (beidseitig) oder Reisepass oder Einbürgerungsurkunde
Schulabschlusszeugnis (über den höchsten erreichten Schulabschluss)
ggf. Nachweis des Berufsabschlusses (Abschlusszeugnis der Berufsschule, Zeugnis des Ausbildungsbetriebs sowie Prüfungszeugnis)
Bei sich bewerbende Personen aus dem öffentlichen Dienst: Unterschriebene Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte (inkl. Personalnummer und personalaktenführender Stelle)
Hinweis: Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte zunächst die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihren Spam-Ordner und melden Sie sich telefonisch unter 030 – 9023 2851 bei uns.
Hinweise:
Ein Höchstalter für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist aktuell nicht gegeben. Allerdings gilt ein solches für den Fall einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Kompetenz) bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine gegebenenfalls vorhandene Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung bereits in der Bewerbung hin.
Die Berliner Justiz fördert aktiv Gleichstellung. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Personen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Die Präsidentin des Kammergerichts behält sich entsprechend der Anzahl der eingehenden Bewerbungen vor, nur einen Teil der Bewerbenden nach dem Prinzip der Bestenauslese am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen.
Tipp: Beziehe dich in deiner Bewerbung auf AUBI-plus!
Mit bewerbung2go kannst du deine Bewerbungsunterlagen erstellen.
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