Inhalte:
Dreijährige neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss "Pflegefachfrau" bzw. Pflegefachmann" (m/w/d)
In der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschlusse "Pflegefachfrau" bzw. Pflegefachmann" zusammengeführt. Damit werden die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung) befähigt. Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich.
Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Auszubildende die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung auf die Pflege alter Menschen gelegt haben, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob sie Ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger/Altenpflegerin.
Teilnahmevoraussetzungen:
1. Mittlerer Schulabschluss 2. Hauptschulabschluss plus eine erfolgreiche abgeschlossene mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss 3. Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
Ziele:
staatl. geprüfte/r Pflegefachfrau/mann bzw. Altenpfleger/in
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